Aktuelle Entwicklungen zum Coronavirus und Urlaub in Italien
Wir informieren Sie über die Lage in Italien und aktuelle Entwicklungen bzgl. des Coronavirus. Wir versuchen, all Ihre Fragen zu Urlauben und Buchungen in Italien bestmöglich zu beantworten. Bei Fragen, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Wichtige Links für einen sicheren Urlaub in Italien:
- Centrum für Reisemedizin: www.crm.de/rc/corona/reise_checker.asp?lid=096
- Digitale Einreiseerklärung: European Digital Passenger Locator Form (dPLF): app.euplf.eu/#/
- Einreiseerklärung als PDF: www.esteri.it/mae/resource/doc/2021/03/modulo_rientro_sintetico_05_marzo_2021_eng_compilabile.pdf
- Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
- Coronasituation in Europa: www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement
- Coronasituation in Italien: www.governo.it/it/articolo/domande-frequenti-sulle-misure-adottate-dal-governo/15638
- Agenzia Nazionale Turismo, Nützliche Infos auf deutscher Sprache: www.italia.it/de/nuetzliche-infos/update-covid-19-nuetzliche-informationen-fuer-reisende.htmlurismo
Updates zur aktuellen Lage:
11.05.2021 – Quarantänepflicht bei Rückkehr nach Deutschland entfällt
Wichtiges Update zum Sommerurlaub in Italien:
Zu den alten Lockerungen der letzten Wochen kommt eine ganz entscheidende Lockerung hinzu:
--> die Quarantänepflicht bei Rückkehr nach Deutschland entfällt für Geimpfte, Genesene und negativ getestete. Somit sind alle Reisehemmnisse beseitigt.
Und so funktioniert die Reise:
--- Einreise nach Italien mit vollständiger Impfung, dokumentierter Genesung oder negativem Testergebnis nicht älter als 48 Stunden
--- In Italien keine Quarantänepflicht, keine Ausgangssperre, keine Grenzkontrollen, Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Außengastronomie geöffnet vielerorts auch Innengastronomie, Mitführen von Impfausweis wird empfohlen, bei Bedarf Testung machen, Hygieneregeln beachten
--- Rückreise ohne Quarantänepflicht in Deutschland wenn geimpft, genesen oder nicht älter als 48 Stunden negativ getestet.
07.05.2021
Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat zum 15. Mai die Quarantänapflicht aufgehoben. Eine weitere Erleichterung für einen Urlaub in Italien. Wer einen Urlaub gebucht hat, sollte sobald es möglich ist, einen Grünen Pass beantragen oder bei Einreise einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.
03.05.2021:
Die Toskana, Venetien, Emiglia Romana, Ligurien sind von der roten in die gelbe Zone herabgestuft worden. Somit gibt es dort weitere Erleichterungen.
27.04.2021:
Es gibt Neuigkeiten für Reisen nach Italien. Wer kennt die ECDC-Karte der EU? Gut, wir kennen Sie auch erst seit kurzem. Diese Karte wird uns in den nächsten Wochen begleiten.
So wie es aussieht, wird es ab dem 19. Mai möglich sein, ohne Quarantänepflicht nach Italien reisen zu können und wieder zurück.
Ausgenommen sind natürlich regionale Hochinzidenzgebiete.
Und so funktioniert es:
--> Einreise aus hellroten Gebieten
Ein Merkmal muss zutreffen:
negativer Covid-Test oder Impfnachweis oder Nachweis einer Genesung nach Infektion
--> Einreise aus dunkelroten Gebieten
zehntägige Quarantänepflicht nach Einreise und der Möglichkeit des freitesten nach 5 Tagen
Damit fällt die allgemeine Quarantänepflicht weg, sofern man nicht aus einem dunkelroten Gebiet reist. Das Betrifft dementsprechend auch, von wo man zurückreist. Viele EU-Staaten sind momentan noch dunkelrot, doch wir bleiben optimistisch. Viele Medien werden in den nächsten Tagen berichten.
22.04.2021 – Die Prognosen verbessern sich
Der Inzidenzwert in Italien liegt, ähnlich wie in Deutschland, bei 162. Im Gegensatz dazu sinken die Zahlen der Neuinfektionen erheblich schneller als in Deutschland. Die Prognosen für einen Sommerurlaub in Italien haben sich somit weiter verbessert.
Einreise:
Der grüne Pass kommt. Damit ist in Italien ab dem 26.04.2021 das Reisen wieder erlaubt. Für Einreisende aus EU-Mitgliedsländern genügt es, Impfbescheinigungen vorzulegen. Ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, ermöglicht ebenso die Einreise. Grüne Zertifikate der EU werden in Italien ebenfalls akzeptiert.
Gastronomie:
Außengastronomie in Bars und Restaurants ist in gelben Zonen möglich. Im Moment gibt es noch 3 rote Zonen: Das Aostatal in Südtirol, Sardinien und Apulien.
Thermen:
Ab dem 15.05.2021 sind Thermen und Freibäder wieder geöffnet.
Freizeitparks:
Öffnung am 1. Juli 2021
Ausgangsbeschränkungen bleiben vorerst in Kraft, von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr.
20.04.2021:
Nach überstandener 3. Welle und dem damit verbundenen 3. Lockdown, steuert Italien auf Öffnungen zu. Es sind nur noch 3 Regionen rot. Diese sind Apulien, Sardinien und das Aosta-Tal in Südtirol. In allen übrigen Regionen ist das Betreiben der Außengastronomie ab dem 26. April gestattet. Geplant ist ein Stufenplan, der in den nächsten Tagen vorgestellt werden soll. Darin werden die weiteren Schritte zur Öffnung und der Bewegungsfreiheit beschrieben. Es wird sicherlich ein mediales Echo geben.
23.11.2020:
"Es gibt Anlass zum Optimismus, dass es noch in diesem Jahr eine Zulassung für einen Impfstoff in Europa geben wird. Und dann können wir mit den Impfungen sofort loslegen." Dieses Zitat stammt von unserem Gesundheitsminister Spahn. Am heutigen Tag wurde auch über die Tageschau verkündet, dass die Impfzentren Mitte Dezember einsatzbereit sein sollen. Das scheine zu klappen. Spahn zeigte sich zudem optimistisch, dass es nicht bis Ende 2021 dauern werde, bis alle Bevölkerungsgruppen durchgeimpft sind. Was kann das für den Sommerurlaub 2021 bedeuten? Wir sehen darin ein weiteres positives Signal für einen Sommerurlaub in Italien.
04.11.2020:
„Im Frühjahr 2021 wird eine deutliche Entspannung eintreten“, sagte der Politiker, der auch Arzt ist. Die „nächsten sechs bis acht Monte dürften noch einmal sehr belastend sein“, meinte Dr. Liese. Dieser Aussicht schließen wir uns gerne an. Somit wäre die Urlaubssaison in Italien im nächsten Jahr vergleichbar mit der in diesem Jahr. Zum jetzigen Zeitpunkt aktuelle Infektionszahlen aus Italien zu sammeln, oder zu kommentieren, macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Spannender wird es im Mai, wenn sich die Menschen wieder mehr im Freien aufghalten und natürlich, wenn der Impfstoff zur Verfügung steht. Wir hoffen weiterhin für unsere italienischen Freunde, dass Sie relativ glimpflich durch den Winter kommen.
27.10.2020:
Alle haben mit der zweiten Welle gerechnet. Nun gilt es für Italien, einigermaßen glimpflich durch den Winter zu kommen. Die Saison geht im Mai wieder richtig los und wir hoffen, dass es eine Saison wird, die in etwa dem vergangenen Sommer gleicht. Italien zu Weihnachten oder zu Neujahr zu bereisen hat in den meisten Regionen Quarantäne zur Folge, oder mehrere negative Testergebnisse nach der Rückkehr. Alles Wichtige auf den Seiten des Auswärtigen Amtes der BRD Wer sich in Italien aufhält sollte sicherheitshalber immer eine Selbstauskunft mit sich führen. Selbstauskunft_Formular
13.10.2020:
Im europäischen Vergleich hat Italien im Verhältnis zur Gesamtbevölkerungszahl weiterhin die mit am niedrigste Infektionszahl. Trotzdem ist auch in Italien der allgemeine Trend steigender Infektionszahlen zu beobachten. Im Vergleich zum Frühjahr sind nun jedoch die medizinischen Standards angepasst worden. Zudem gibt es laufend neue Erkenntnisse, wie ein schwerer Verlauf gezielt behandelt werden kann. Trotzdem verschärft Italien die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen. Das Wichtigste für Urlauber: Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen öffnen. Bars und Restaurants müssen um 0.00 Uhr schließen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum generell vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Auch Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
11.10.2020:
Österreich darf passiert werden. Informieren sie sich auf den Seiten des Auswertigen Amtes unter welchen Bedingungen die Durchreise erfolgen soll: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962
29.07.2020:
Anders als an der Costa Brava in Spanien oder in Deutschland bleiben die Zahlen der Neuinfizierten in Italien auf einem sehr niedrigem Niveau. Seit dem 26. Juni sind die Zahlen der Neuinfizierten nur sehr selten über 250 neue Fälle pro Tag gestiegen. Damit sind die Zahlen deutlich geringer als in Deutschland. Am 28.07.2020 gab es in der Region (Region - entspricht unseren Bundesländern) Lombardei 53 neue Fälle. Damit ist die Lombardei nach wie vor die am stärksten betroffene Region. Die Toskana ist mit 3 neuen Fällen in diesem Zusammenhang kaum wert Erwähnung zu finden. Unsere Kunden berichten von einem Land, das sehr diszilpiniert die Regeln einhält und in dem man in diesen Tagen Sehenswürdigkeiten ohne Menschenmassen besichtigen kann, was so in dieser Art im Hochsommer noch nie der Fall war. Einreise und Ausreise samt Grenzübertritt laufen reibungslos, ohne Kontrollen.
01.06.2020:
Übermorgen öffnen die Grenzen zu Italien. Eine Einreise aus Deutschland ist dann über Österreich als auch der Schweiz möglich. Die Infiziertenzahlen in Italien sind derweil weiterhin sehr stark rückläufig, mittlerweile stärker rückläufig als in Deutschland. In den letzten 24 Stunden geb es 180 Neuinfizierte. Zum Vergleich hatte Deutschland im selben Zeitraum 335 Neuinfizierte. Seit dem 26. Februar waren die Zahlen in Italien nicht so tief wie zum jetzigen Zeitpunkt.
26.05.2020:
Das Auswärtige Amt hebt zum 15. Juni die weltweite Reisewarnung auf und beschränkt sie auf wenige Länder und Regionen. Italien steht nicht mehr auf der Liste und ist somit für Reiseaktivitäten geöffnet. Schon ab dem 3. Juni 2020 dürfen Touristen wieder über den Brenner nach Italien fahren. An der Grenze zu Österreich muss glaubhaft gemacht werden, dass man nach Italien fahren möchte, am besten mit Dokumenten, die dies belegen. In Italien ist die 14-tägige Quarantäneregel für Einreisende aus dem Ausland zum 3. Juni 2020 aufgehoben.
24.05.2020:
Italien hat mit ca. 57.000 aktuell Infizierten die Krise in den Griff bekommen. Aktuell Infizierte in Großbritannien (220.000), Spanien (56.000) und Frankreich (89.000) zeigen deutlich, dass Italien seit einigen Wochen nicht mehr der Coronahotspot Europas ist und die sagenumwobenen "italienischen Zustände" durchaus kein italienisches Phänomen sind, sondern auch andere europäische Länder massiv mit dem Virus zu kämpfen haben.
18.05.2020:
Ab dem 3. Juni werden die Grenzen von und nach Italien geöffnet.
Welche Regeln gelten dann in Italien? Das Wichtigste in Kürze:
-Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten. 1,5 Meter in Südtirol sogar 2 Meter.
-Maskenpflicht in Restaurants und Bars, ausser man sitzt.
-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
-Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden.
-Bewegungsfreiheit im Bundesland (Region, z.B. Toskana), wo man gemeldet ist oder den Urlaub verbringt. Bewegungsfreiheit in Provinzen innerhalb Bundeslandes bis auf wenige Ausnahmen uneingeschränkt möglich.
-Für die An- und Abreise empfiehlt es sich eine Selbstauskunft und die Buchungsbestätigung mit sich zu führen. Zur Selbstauskunft_PDF unsere Kunden bekommen hierzu separate Post mit einer Hilfestellung, da dieses Dokument in italienischer Sprache verfasst ist.
-Bei Einreise nach Italien ist die 2-wöchige Quarantänepflicht aufgehoben.
-Bei Einreise/Rückkehr aus dem Eu-Ausland ist in Deutschland eine freiwillige Quarantäne empfohlen, jedoch nicht zwingend verordnet.
-Strandleben ist möglich, jedoch mit Abstandsregeln und Maskenpflicht beim Strandspaziergang.
---Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird weiterhin durch das Auswärtige Amt abgeraten! Diese Reisewarnung gilt vorerst bis zum 14.06.2020.--- Somit sind touristische Reisen bis dahin weiterhin nicht möglich.
16.05.2020:
ITALIEN ÖFFNET ANFANG JUNI GRENZE. Italien hat sich in enger Absprache mit seinen europäischen Nachbarn dazu entschieden, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Somit sind Inlands- und Auslandsreisen wieder erlaubt. Die Pflicht zur Quarantäne ist ebenfalls ab dem 3. Juni aufgehoben. Italien kehrt auch mit dem öffnen von Friseuren, Kosmetikstudios, Einzelhandel, Bars und Restaurants wieder ein Stück weit zur Normalität zurück, natürlich unter Einhaltung der Anstandsregeln und Hygienevorschriften. Auch Strände und Strandbars werden wieder geöffnet. Zwischen den Sonnenschirmen ist ein Abstand von drei Metern einzuhalten. Zehn Quadratmeter pro Schirmplatz sind verordnet, um die Abstandsregeln einzuhalten. Die Bewegungsfreiheit wird weiter gelockert. Somit muss man keine Selbstauskunft über den Zweck der Fahrt bei sich haben. Bisher gilt die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit nur innerhalb der Region (Bundesland).
08.05.2020:
Die Einreise nach Italien bliebt weiterhin nur mit triftigem Grund möglich. Seit Anfang März sind die Hotels geschlossen. Wann sie wieder öffnen, ist unklar. Anders ist es in der Provinz Südtirol, dort sind ab dem 25. Mai Hotels und Seilbahnen wieder geöffnet. Auch Bars, Eisdielen, Restaurants und Hotels dürfen in Südtirol unter strengen Auflagen wieder öffnen. Hoffentlich führt dies nicht zu einer Verschlechterung der Lage. Diese Maßnahmen sind zwar vielversprechend, müssen sich aber in den nächsten Wochen bewähren, dann könnten landesweite Lockerungen folgen. Der Sommerurlaub ist somit noch nicht vom Tisch.
29.04.2020:
Das Auswärtige Amt der BRD hat die weltweite amtliche Reisewarnung bis zum 14.06.2020 verlängert. Damit ist klar, dass bis zu diesem Datum eine Urlaubsreise nach Italien nicht möglich ist. Somit haben Kunden, die für diesen Zeitraum gebucht haben ein Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Pauschalreisende sind gesetzlich abgesichert und haben diesen Anspruch zweifelsfrei. Für Pauschalreisende gilt, sich beim Vertragspartner zu melden und um Rückzahlung zu bitten. Die Gesetzeslage ist hier nicht 100% klar. Gutscheine oder Umbuchungen für das Jahr 2021 sind Möglichkeiten, kleine Agenturen nicht in existenzielle Nöte zu bringen.
23.04.2020:
Aktuell gilt nach wie vor die Notfallverordnung, die bis zum 3. Mai besteht. Wir werden die Änderungen dann sofort mitteilen. Wie in fast allen EU-Ländern ist auch in Italien ein stetiger Rückgang der an COVID19 erkrankten zu beobachten. Die Bevölkerung erwartet ab dem 3. Mai eine deutliche Lockerung der strengen Restriktionen.
15.04.2020:
Weiterhin gilt aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle eine Notfallverordnung. Das Auswärtige Amt rät von nicht erforderlichen Reisen nach Italien derzeit ab. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die geltenden Maßnahmen wurden bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
Fahrten sind nur gestattet, wenn sie nachweislich berufsbedingt sind oder gesundheitliche Gründe haben. Reisen die einer absoluten Notwendigkeit unterliegen werden gestattet, wenn die Notwendigkeit hinreichend dargelegt wurde. Hierfür ist eine Einreiseerklärung mit sich zu führen und an der Grenze vorzuzeigen. Urlaubsreisen werden an der Grenze abgewiesen. Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation erfolgt in einer selbstgewählten Unterkunft oder, falls diese nicht erreichbar ist, hilfsweise in einer vom italienischen Zivilschutz (Protezione Civile) festgelegten Unterkunft, deren Kosten die Betroffenen selbst tragen müssen. Geschäftsreisende haben eine 72 stündige Quarantäne zu leisten.
Bei Fahrten innerhalb Italiens ist eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt ausgefüllt mitzuführen. Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Sie kann hier heruntergeladen werden: PDF
Generell gehen die Fallzahlen zurück. Eine Prognose für den Sommer abzugeben scheint gegenwärtig noch zu früh. Wir hoffen auf weitere Signale der Regierungen.
28.03.2020:
Italien hat die Einreisebestimmungen verschärft. Nach einer vom Verkehrsministerium veröffentlichten Mitteilung muss jeder, der auf dem Luft-, See- oder Landweg einreist, unter anderem ganz genau den Grund seiner Reise, seinen Aufenthaltsort in Italien und seine Telefonnummer angeben. Die Reisenden müssen außerdem mitteilen, wie sie ihren Zielort in Italien erreichen werden.
Auch Personen, die keine Symptome für eine mögliche Covid-19-Erkrankung zeigen, müssen sich demnach bei den örtlichen Gesundheitsbehörden melden und in eine 14-tägige Selbstisolation begeben. Flug- und Schifffahrtsgesellschaften werden verpflichtet, bei ihren Passagieren schon beim Einchecken die Körpertemperatur zu messen und Personen ab 37,5 Grad nicht an Bord zu lassen.
27.03.2020:
Italien und speziell Norditalien sind noch nicht über den Berg. Es sieht so aus, als wären die jetzigen Tage der Höhepunkt dieser kritischen Zeit. Nach wie vor gilt eine Notfallverordnung. Für aus dem Ausland einreisende Personen gilt eine Anzeige- und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Von Reisen nach Italien wird derzeit weiterhin vom Auswärtigen Amt abgeraten.
24.03.2020:
In Italien, wo bislang die meisten Corona-Tote gezählt wurden ist man seit heute vorsichtig optimistisch. Es gebe einen Hoffnungsschimmer, nachdem weniger Neuerkrankungen und Totenzahlen gemeldet worden seien. Die Hoffnung ist da, dass sich dieser Trend in den kommenden Tagen bestätigt.
23.03.2020:
Italien lässt alle Firmen und Betriebe schließen, die nicht systemrelevant sind. Die Bürger sind weiterhin aufgefordert zu Hause zu bleiben. Es besteht ein Versammlungsverbot. Parks und öffentliche Plätze sind formal gesperrt. Ab sofort bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.
17.03.2020:
Seit dem 16. März 2020 ist auch der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sizilien mit sofortiger Wirkung grundsätzlich eingestellt. Es bestehen derzeit zwei tägliche Flüge Rom-Palermo/Catania und eine tägliche Zugverbindung nach Rom. Mit gesundheitlichen Kontrollen vor Abflug/-fahrt muss gerechnet werden. Die Schiffsverbindung bleibt für den Warentransport aufrecht erhalten. Ausnahmen für Schiffsreisende, die einen triftigen Grund geltend machen können, bedürfen einer Genehmigung durch den Regionalpräsidenten, die per E-Mail einzuholen ist. Ansonsten gilt laut Auswärtigem Amt nach wie vor: Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten.
16.03.2020:
Mit drastischen Einschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. Neben der Schließung öffentlicher Einrichtungen und einer Vielzahl von Geschäften wird nun ein Reiseverbot verhängt. Mit einem wichtigen medizinischen Grund, oder für Berufspendler bleiben die Grenzen offen. Ebenso für Reiserückkehrer. Natürlich ist der Waren- und Güterverkehr von dieser Regelung ausgenommen. Somit liegt die Reisebranche nun am Boden und es bleibt abzuwarten, wann es Entwarnung gibt. Wir werden, was Reisen nach Italien betrifft alle uns zur Verfügung stehenden Quellen anzapfen, um so schnell wie möglich zu informieren, wann die Regelungen wieder gelockert werden.
15.03.2020:
Die AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL hat mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet, dass den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten.
Die Region Sardinien hat ebenfalls angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten.
14.03.2020:
Es wurde der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien mit sofortiger Wirkung und zunächst bis zum 25.03.2020 grundsätzlich eingestellt. Ausnahmen für Reisende, die über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügen, z.B. wegen Heimreise oder Notsituation. Flüge gehen ausschließlich von/nach Flughafen Cagliari.
In den letzten Tagen hat sich in Italien eine Art Bewegung gebildet, die sich in den Sozialen Medien unter dem hashtag #tuttoandrabene rasend schnell verbreitet. Die Italiener versuchen so, sich Zuversicht zuzusprechen. Da die Italiener dazu gezwungen sind, in Ihren Wohnungen und Häusern zu bleiben, haben sich in den Großstädten Italiens viele Leute auf Ihre Balkone gestellt um gemeinsam zu singen. Es gibt auch Berichte von Lang anhaltenden Applause für das Personal in den Krankenhäusern, die zur Zeit unbeschreibliche Tage durchleben. Beeindruckende Videos kursieren im Netz.
13.03.2020:
Italien liegt in einer Art Dornröschenschlaf. Die Menschen im ganzen Lang sind zu Hause oder in der Arbeit. Restaurants, Bars, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen, Schulen, Universitäten und Kitas sind geschlossen. Supermärkte und Apotheken sind weiterhin geöffnet. Unternimmt man eine Fahrt oder Reise in Italien, die nicht einem medizinischen Anliegen zugrunde liegt, oder der Beschaffung von Lebensmitteln dient, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Kontrollen finden statt. Nachweise sind mitzuführen. Z.B. Warenbelege oder Krankenhausbescheinigungen. Die Bewegungsfreiheit ist somit stark eingeschränkt. Eine Selbstauskunft, die über den Grund der Bewegung Auskunft gibt, ist mitzuführen. Sie kann hier heruntergeladen werden: PDF
12.03.2020:
Italien lässt alle Geschäfte schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Banken, Post und Supermärkte. Der öffentliche Nahverkehr bleibt bestehen. Zugverbindungen nach Österreich wurden eingestellt.
11.03.2020
Notverordnung vorerst bis 3. April 2020. In Italien gilt seit dem 9. März eine Notverordnung. Schulen, Kindergärten, Museen, Universitäten sind geschlossen. Zudem wurden 15 Provinzen in Norditalien und die Lombardei abgeriegelt. Diese Maßnahme wurde am 12.03.2020 verschärft. Nun gilt in ganz Italien eine Sperrstunde ab 18:00 Uhr. Die Bewegungsfreiheit wurde im ganzen Land eingeschränkt. Fahrten die nicht medizinisch oder wegen anderer wichtiger Gründe notwendig sind sollen unterlassen werden. Mit Kontrollen ist landesweit zu rechnen.
Zugverbindungen nach Österreich wurden am 10.3.2020 vorübergehend eingestellt. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.
Link: https://www.interno.gov.it/it/speciali/coronavirus
09.03.2020
Bei Reisenden nach und innerhalb Italien muss eine Selbsterklärung für die Notwendigkeit der Fahrt mit sich geführt werden.
Häufige Fragen:
Ab wann spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus?
Grundsätzlich gilt bei unserem Auswärtigem Amt: Ist die Inzidenz in Italien über 50, gilt das ganze Land als Risikogebiet. Das heißt, es besteht eine Reisewarnung. Das heißt, es wird von touristischen Reisen abgeraten.
Genaue Infos und aktuelle Entwicklungen zur Reisewarnung sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachzulesen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
Wie funktioniert die Cornonaampel für Italien?
In Italien gilt die Coronaampel. Es gibt 4 Farben:
Weiße Zone
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Hygieneregeln und Abstandspflicht
Gelbe Zone
Außengastronomie erlaubt, Mobilität uneingeschränkt möglich, Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln, keine Ausgangssperre
Orange Zone
Nur Ausserhaus-Catering, Ausgangssperre von 22.00 Uhr – 5.00 Uhr, Parks, Theater und Kinos geschlossen, Bewegungsfreiheit nur für berufliche Zwecke, die touristische Bewegungsfreiheit ist nicht erlaubt, Quarantänepflicht bei Einreise von 5 Tagen mit Freitestung.
Rote Zone
Eine touristische Reise ist nicht möglich.
Weiterführende Infos in italienischer Sprache:
https://www.governo.it/it/articolo/domande-frequenti-sulle-misure-adottate-dal-governo/15638?fbclid=IwAR1ozgQMyaSgVH2mM0rdvYs9vGIfGRsxF46yO8qsm-t-EvMc6f2Hu-_MlkQ#zone
Einreise nach Italien
Es gibt, anders als im letzten Jahr keine Grenzschließungen. Eine Einreise ist ab dem 26.04.2021 unter folgenden Bedingungen möglich: Für Einreisende aus EU-Mitgliedsländern genügt es Impfbescheinigungen vorzulegen. Ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden ist ermöglicht ebenso die Einreise. Grüne Zertifikate der EU werden in Italien ebenfalls akzeptiert.
Kann man eine Prognose für den Sommerurlaub treffen?
Seit der Volage des Stufenplans (22.04.2021), der ein Öffnungsszenario in Italien beschreibt, ist es möglich eine aussagekräftige Prognose für einen Urlaub in Italien abzugeben.
Unter diesen Bedingungen möchte ich dieses Jahr überhaupt nicht in den Urlaub. Wie storniere ich am besten meine gebuchte Ferienunterkunft?
Wird die fest gebuchte Ferienunterkunft storniert, ohne dass ein ausdrückliches Aus- oder Einreiseverbot besteht, gelten die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen. In diesem Fall hat man keinen Anspruch auf die Erstattung oder einen Gutschein. Es kommt jedoch immer auf die Rechtslage im jeweiligen Land an. Die im Mietvertrag über ein fest gebuchtes Ferienhaus in Italien vereinbarten Stornierungsbedingungen werden bei bestehender amtlicher Reisewarnung durch das Auswärtige Amt (bezogen auf die Reisezeit) unwirksam und fallen weg. Somit kann die bereits geleistete Anzahlung über einen Gutschein oder die Erstattung zurückgefordert werden.
Gleiches gilt, wenn Sie eine andere Unterkunftsart gebucht haben. Auch hier kommt es auf das Mietrecht des Urlaubslandes und die Vertragsbedingungen an, ausser es besteht für den Reisezeitraum eine amtliche Reisewarnung.
Müssen wir unseren Urlaub in Italien wegen dem Coronavirus absagen?
Das Auswärtige Amt hat aktuell eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen. Eine Reisewarnung wird ausgesprochen, wenn Leib und Leben Deutscher Bundesbürger in Gefahr ist. Das Auswärtige Amt hat von touristisch begründeten Reisen nach Italien vorerst abgeraten und eine formelle Reisewarnung ausgesprochen. "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt." Sollte diese Reisewarnung innerhalb des Reisezeitraumes fortbestehen ist ein Urlaub in Italien nicht möglich. Individualreisende müssen dann auf Kulanz ihrer Vertragspartner hoffen, um Anzahlungen zurück zu bekommen.
Möglichkeiten für Individualreisende:
-Reisezeit Frühling: Eine Stornierung sollte in Betracht gezogen werden, da die Bewegungsfreiheit in Italien stark eingeschränkt ist, oder eine Einreisesperre verhängt wurde. Laut Gesetzgeber sind Vermittlungsagenturen und andere Vermittler einer Individualreise nicht verpflichtet Stornogebühren zu erlassen oder bereits getätigte Anzahlungen zurückzuzahlen. Dies ist von Fall zu Fall mit den Eigentümern der Ferienunterkunft zu klären. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Vermittlungsagentur auf.
-Reisezeit Sommer: Abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Die Prognosen gestalten sich gut. Italien hat einen Stufenplan vorgelegt, der eine Rückkehr in die Normalität beschreibt.
Was passiert mit bereits gebuchten Unterkünften?
Das Gebot der Stunde heißt abwarten. Klären Sie im Vorfeld die Stornobedingungen. Buchungen aufrecht zu erhalten, um ggf. kurzfristig mit vergünstigten Stornobedingungen eine Stornierung vornehmen zu können ist unsere Empfehlung. Bei überstürzten Stornierungen besteht die Gefahr, dass die Unterkunft im Sommer nicht mehr zur Verfügung steht, obwohl sich die Gesamtsituation wieder beruhigt hat.
Laut dem Verbraucherschutzministerium ergeben sich folgende Bedingungen: Ist es mit Sicherheit absehbar, dass es nicht möglich ist, die Ferienunterkunft zu erreichen, bzw. dort einen unter normalen Umständen gegebenen Urlaub zu verbringen ist eine Stornierung vorzunehmen. Ist diese Vorhersage noch nicht möglich, da sich die Reisezeit zu weit in der Zukunft befindet, sind Stornierungen unter den normalen, vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen durchzuführen.
Was, wenn meine Unterkunft in einem sogenannten Risikogebiet (rote Zone) liegt?
Wenn Ihre Unterkunft innerhalb ihrer Reisezeit in einem sogenannten definiertem Risikogebiet liegt, ist eine Stornierung vorzunehmen. Diese Buchung muss wegen Unmöglichkeit storniert werden. Diese Stornierungen werden nur kurzfristig möglich sein, denn es besteht die Möglichkeit, dass im Sommer keine Risikogebiete mehr ausgewiesen sind. Welche Regionen, Provinzen oder Städte in Italien aktuell Risikogebiete sind entnehmen sie bitte den aktuellen Meldungen der Seiten des Auswärtigen Amtes: hier
Muss ich mich bei Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterzeihen? Wenn ja, ist das ein Stornierungsgrund?
Eine Quarantäni ist in orange und rote Gebiete notwendig. Nach 5 Tagen kann man sich freimpfen lassen. Wir empfehlen eine Stornierung, wenn das Zielgebiet zur Reisezeit nicht weiß oder gelb ist.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus in Italien:
Wir informieren Sie regelmäßig über die Lage in Italien bezüglich des Coronavirus. Unsere Quellen sind offizielle Seiten der Bundesrepublik Deutschland, das Robert Koch Institut, Auswärtiges Amt, Gesundheitsministerium Italien, die Zentrale für Tourismus in Italien und die Seiten de EU samt ECDC-Karte. Sämtliche relevante Informationen für einen Urlaub in Italien werden aus diesen Seiten zusammengetragen. Weiterhin aktuelle Informationen können trotz neuer Informationen weiterhin Bestand haben. Daher bitten wir auch ältere Einträge zu lesen!
Wichtige Informationen
Grundsätzlich gilt beim Auswärtigem Amt der Bundesrepublik Deutschland: Ist die Inzidenz in Italien über 50, gilt das ganze Land als Risikogebiet. Das heißt, es besteht eine Reisewarnung. Dabei wird von touristischen Reisen abgeraten. Parallel dazu gibt es die Verordnungen vom Italienischen Gesundheitsministerium, die das Land in farblich markierte Zonen eingeteilt hat.
Genaue Infos und aktuelle Entwicklungen zur Reisewarnung sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes samt weiterführender Links nachzulesen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
22.04.2021
Italien hat einen Stufenplan zur schrittweisen Rückkehr in ein normales Leben vorgelegt.
Von nicht erforderlichen, touristischen Reisen nach Italien wird derzeit abgeraten. Es gilt eine formelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.